Wappenbriefe Allgemein

Der Wappenbrief

Die Gesellschaft stellt Wappenbriefe aus. Durch ein Wappenbrief wird veröffentlicht, wer das Wappen führen darf, sowie die Herkunft, die Blasonierung (Beschreibung) und ein Bild von dem Wappen.

Die Ausstellung eines Wappenbriefes bedeutet, dass Ihr Wappen mit seiner Blasonierung und Herkunft durch die NGH zertifiziert, registriert und veröffentlicht ist.

Rechtsstatus und Reichweite

Ein Wappenbrief bietet leider keinen Rechtsschutz. Nur Wappen der Familien aus dem niederländischen Adel und Wappen von ‘juristischen Personen des öffentlichen Rechts’ (Provinzen, Gemeinden und Wasserverbände) sind geschützt. Diese Wappen werden durch ein königliches Dekret gewährt.

Wappenbriefe für neue Wappen werde grundsätzlich zugunsten der Antragsteller und seine (denselben Familiennamen tragenden) Nachkommenschaft gegeben, oder, wenn ausdrücklich gefordert, durch den (groß-) Vater des Bewerbers und seiner Nachkommenschaft.

Da die Daten der Wappen veröffentlicht werden auf unserer Webseite, in unser Zeitschrift ‘Blazoen’, in der Datenbank von der CBG und auf der Webseite Wazamar, kann Konsens entstehen über welche Personenkreise welche Wappen führen dürfen.

Ausgestelte Wappenbriefe werden in einer der drei Registern von der NGH aufgenommen.